Die Kommission hat heute Zulassungen für 17 GVO zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln und für 2 GV-Nelkensorten vergeben.

Nur wenige Tage nach den Vorschlägen zum Zulassungsverfahren hat die Kommission heute 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebens-/Futtermitteln erteilt. 7 bereits geltenden Zulassungen wurden erneuert und die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten (Nelkensorten) genehmigt. Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau.

Gemäß dem derzeit geltenden Rechtsrahmen muss das Zulassungsverfahren durchgeführt werden, obwohl es in den Ausschüssen keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen die Zulassung gegeben hatte. Bis die neuen Rechtsvorschriften von Parlament und Rat verabschiedet werden, ist die Kommission laut derzeitigem GVO-Rechtsrahmen verpflichtet, die Beschlüsse zu erlassen.

Inklusive der neuen sind nun insgesamt 75 GVO in der EU zugelassen. Dabei handelt es sich um Mais, Baumwolle, Sojabohnen, Ölraps und Zuckerrüben. Die Zulassungen gelten 10 Jahre und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.

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