Brüssel, 30. Juni 2021
Die Kommission hat heute entschieden, dem Anliegen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Agestattzugeben; sie ist die sechste erfolgreiche Bürgerinitiative und wird von mehr als einer Million Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten EU unterstützt. Ihrer Antwort zufolge plant die Kommission, bis 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Käfighaltung für eine Reihe von Nutztieren zu verbieten. Dieser Vorschlag wird Teil der laufenden Überprüfung der Tierschutzvorschriften im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sein.

Diese Bürgerinitiative spiegelt die Forderung nach einem Übergang zu ethischeren und nachhaltigeren Bewirtschaftungssystemen wider, was auch die Überarbeitung der geltenden Tierschutzvorschriften umfasst. Auf dieses gesellschaftliche Anliegen einzugehen, hat für die Kommission hohe Priorität und steht im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des europäischen Grünen Deals.

Beantwortung der EBI durch die Kommission

Während alle landwirtschaftlichen Nutztiere den geltenden Tierschutzvorschriften unterliegen, fallen nur Legehennen, Masthähnchen, Sauen und Kälber unter die Vorschriften über die Käfighaltung. In ihrer Antwort auf die EBI verpflichtet sich die Kommission, bis Ende 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Verwendung von Käfigsystemen für alle in der Initiative genannten Tiere schrittweise zu beenden und schließlich zu verbieten.

Der Kommissionsvorschlag betrifft insbesondere:

  • Tiere, die bereits von den Rechtsvorschriften erfasst sind: Legehennen, Sauen und Kälber;
  • weitere in der EBI genannte Tiere: Kaninchen, Junghennen, Masthähnchen, Legetiere, Wachteln, Enten und Gänse. Für diese Tiere hat die Kommission die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bereits ersucht, den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu ergänzen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Verbot der Käfighaltung festzulegen.

Im Rahmen ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat sich die Kommission bereits verpflichtet, eine Überarbeitung der Tierschutzvorschriften, auch in den Bereichen Transport und Haltung, vorzuschlagen, die derzeit einer Eignungsprüfung unterzogen werden, die bis Sommer 2022 abgeschlossen sein soll.

Parallel zur Arbeit an den Rechtsvorschriften und für eine Erleichterung eines ausgewogenen und wirtschaftlich tragfähigen Übergangs zu einer käfiglosen Tierhaltung wird die Kommission spezifische Unterstützungsmaßnahmen in wichtigen damit zusammenhängenden Politikbereichen wie Handel, Forschung und Innovation anstreben. Insbesondere wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik finanzielle Unterstützung und Anreize – etwa das neue Instrument der Öko-Regelungen – enthalten, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre Anlagen gemäß den neuen Standards tierschutzgerechter zu modernisieren. Die Kommission wird überdies dafür sorgen, dass zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Landwirte bei der Umstellung auf käfigfreie Haltungssystemen zu unterstützen.*

Nächste Schritte

Da zur Beendigung der Käfighaltung die derzeitigen Haltungssysteme geändert werden müssen, wird die Kommission die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen der zu treffenden Maßnahmen und den Nutzen für den Tierschutz in einer bis Ende 2022 abzuschließenden Folgenabschätzung prüfen. Hierzu wird spätestens Anfang 2022 eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob ein Inkrafttreten der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften im Jahr 2027 realistisch ist.

Stimmen aus dem Kommissionskollegium:

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Wie der Erfolg dieser Initiative zeigt, kann der Beitrag der Bürgerinnen und Bürger wirklich etwas bewirken und die Kommission zu konkreten Legislativvorschlägen veranlassen. Wir haben die Besorgnis von Millionen Menschen über die Lebensbedingungen von Nutztieren gehört und werden darauf reagieren. Meine Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger der EU ist einfach: die EBI ist da, nutzen Sie sie!“

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte: „Tiere sind fühlende Geschöpfe und es ist unsere moralische und gesellschaftliche Verantwortung, für Bedingungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu sorgen, die dem gerecht werden. Mit der heutigen Antwort kommen wir mit der ehrgeizigen Überarbeitung der Tierschutzvorschriften bis 2023 einen wichtigen Schritt voran; dies war eine Priorität seit Beginn meiner Amtszeit. Unser Ziel steht fest: Die schrittweise Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird Teil unserer Maßnahmen im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sein und zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen. Ich bin fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die EU weltweit ihre Vorreiterrolle beim Tierschutz behält und wir den Erwartungen der Gesellschaft gerecht werden.“

Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft, führte dazu aus: „Ein nachhaltiges Lebensmittelsystem ist ohne hohe Tierschutzstandards nicht möglich. Dank der Initiative unserer Bürgerinnen und Bürger wird die Kommission hierbei noch ehrgeizigere Ziele verfolgen und den Einsatz von Käfigsystemen in Tierhaltungsbetrieben schrittweise beenden. Der Grüne Deal und seine Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die durch die neue Gemeinsame Agrarpolitik gefördert werden, werden von entscheidender Bedeutung für den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sein. Diese Bürgerinitiative ist nur eine Bestätigung dafür, dass dieser Übergang auch der gesellschaftlichen Forderung nach einer ethischeren und nachhaltigeren Landwirtschaft entspricht.“

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde im April 2012 ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, die Agenda in einem breiten Spektrum von Politikbereichen zu beeinflussen. Mit einem Quorum von mindestens einer Million Menschen aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten kann eine EBI die Europäische Kommission zur Vorlage von Legislativvorschlägen in Bereichen auffordern, in denen diese über Zuständigkeiten verfügt.

Die EBI ist eines der wichtigsten innovativen Instrumente zur Förderung der partizipativen Demokratie auf EU-Ebene.

Bislang hat die Kommission 104 Anträge auf Einleitung einer EBI erhalten, darunter zwei neue EBI, die heute registriert wurden. 81 dieser Anträge betrafen Bereiche, die in die Zuständigkeit der EU fallen, und wurden registriert. Sechs darunter haben bisher das Quorum von einer Million Unterschriften erreicht und wurden der Kommission vorgelegt, wobei die Initiative „End the Cage Age“ die aktuellste ist.

Die ersten EU-Tierschutzvorschriften wurden 1974 verabschiedet und sind seitdem stets weiterentwickelt und erweitert worden. Der derzeitige Rechtsrahmen für die Haltung von Nutztieren besteht aus einer allgemeinen Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Zucht- und Nutztiere und vier spezifischen Richtlinien. In der allgemeinen Richtlinie sind allgemeine Grundsätze festgelegt, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wird, strengere Vorschriften zu erlassen, sofern diese mit den EU-Vorschriften vereinbar sind. In den vier sektorspezifischen Richtlinien wird der Schutz von Legehennen, Masthähnchen, Kälbern und Schweinen geregelt. Für die anderen in der EBI genannten Tiere gibt es keine spezifischen EU-Tierschutzvorschriften.

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