Untersuchung eintragsgefährdeter Standorte in Norddeutschland

Ein Projekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersuchte vor zwei Jahren die Belastung von Grundwässern unter viehreichen Standorten. Nun liegen die Ergebnisse eines Folgeprojektes vor, das sich mit der Frage beschäftigte, ob die dort detektierten Belastungen tatsächlich aus der Landwirtschaft stammen.

Da es bislang keine Grenzwerte oder Qualitätsnormen für Arzneimittel zum Schutz des Grundwassers als wichtigste Trinkwasserressource in Deutschland gibt, mangelt es in der Konsequenz auch an einer systematischen Überwachung der Grundwasserqualität hinsichtlich dieser Kontaminanten. Um zu prüfen, wie stark das Grundwasser mit Tierarzneimitteln belastet ist, veranlasste das Umweltbundesamt vor gut zwei Jahren sogenannte »worst case«-Untersuchungen oberflächennaher Grundwässer in Regionen mit hoher Viehbesatzdichte und wurde fündig. Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) berichtete bereits über diese Befunde. Bei sieben der damals untersuchten 48 Messstellen wurden Tierarzneimittel im Grundwasser nachgewiesen. Die standortspezifischen Ursachen für die Tierarzneimittelbelastungen konnten damals jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Daher folgte in einem zweiten Projekt eine sogenannte Fundaufklärung, die ermitteln sollte, ob die detektierten Antibiotika aus der Düngung mit belasteten Wirtschaftsdüngern stammen oder aus Punkteinträgen aus ländlichen Kleinkläranlagen. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht und zeigen substanzspezifisch und regional unterschiedliche Resultate.

Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass die vom Bundeslandwirtschaftsministerium 2015 geforderte Kontrolle des Grundwassers auf Antibiotika in Deutschland unverzichtbar ist. Im Abschlussbericht wird der Vorschlag unterbreitet, dass bei der Beantragung neuer Großtieranlagen an Risikostandorten ein Monitoring der Belastung von Umweltmedien als Auflage in die Genehmigung integriert werden sollte. Ferner wird die Einführung eines Grenz- bzw. Schwellenwerts für Arzneimittel (Human- und Tierarzneimittel) im Grundwasser gefordert, welcher eine klare Rechtsgrundlage für den Schutz des Grundwassers böte. Hierdurch würde ein Monitoring zur Beobachtung der Belastungssituation sichergestellt, und basierend auf den Ergebnissen ließen sich frühzeitig Strategien zur Vermeidung und Minderung von Einträgen entwickeln. Grundsätzlich sollten jedoch Maßnahmen ergriffen werden, Substanzen mit einem Grundwassereintragspotenzial – unabhängig davon, wie hoch dieses ist – nicht auf Äcker auszubringen. Dies betrifft nicht nur Arzneimittel, sondern auch andere Schadstoffe, wie Pestizide. Schon heute äußern Wasserversorger angesichts der Schadstofffunde im Grundwasser ihre Sorge darüber, dass die Qualität des Grundwassers in Zukunft nicht mehr sicherzustellen sein wird.

Quelle
Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/aufklaerung-der-ursachen-von-tierarzneimittelfunden

Autoren
Dr. Stephan Hannappel, M. Sc. Claudia Köpp, Dr. Sebastian Zühlke